Weiterbildungspflicht für Kraftfahrer
01 Feb 2010
Die Bundesregierung hat bereits am 10. September 2009 ein Gesetz verabschiedet, das Kraftfahrer zur Weiterbildung verpflichtet. Hierbei handelt es sich um das sogenannte Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (kurz BKrFQG), das Arbeitnehmern in diesem Bereich die regelmäßige Teilnahme an Weiterbildungs-Maßnahmen vorschreibt.
Obwohl dieses Gesetz also schon seit mehreren Monaten besteht, haben sich viele Logistik-Unternehmen hiermit bislang noch nicht befasst. So ergab eine aktuelle Umfrage des Instituts für Verkehrspädagogik, dass nur etwa die Hälfte aller Betriebe eine entsprechende Weiterbildung für ihre Fahrer schon terminlich festgelegt hat. Da das Berufskraftfahrer-Qualifizierungs-Gesetz eine mindestens 35-stündige Fortbildung für Berufskraftfahrer bis zum 10. September 2014 vorschreibt, haben die Unternehmen noch etwas Zeit sich hiermit zu befassen.