Mit einem Fernstudium Steuern sparen
14 Mai 2009
Nur die wenigsten Fernstudenten wissen, dass eine solche Weiterbildung steuerlich absetzbar ist. Aus diesem Grund verschenken die meisten Teilnehmer eines Fernstudiums bares Geld, indem sie ihre steuerlichen Vergünstigungen nicht nutzen.
Grundsätzlich unterscheiden die Finanzämter hierbei zwischen Werbungskosten und Sonderausgaben. Sofern das Fernstudium eine Art Weiterbildung in dem bisherigen Beruf des Fernstudenten darstellt, können die Kosten hierfür in voller Höhe von der Steuer abgesetzt werden.
Falls jedoch keine Verbindung zwischen dem Fernstudium und dem ausgeübten Beruf besteht, können die damit verbundenen Ausgaben nur als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Im Gegensatz zu den Werbungskosten sind Sonderausgaben nur bis maximal 4.000 Euro absetzbar.
Selbständige, Gewerbetreibende und Freiberufler haben die Möglichkeit, die Kosten für ein Fernstudium als Betriebsausgaben anzugeben und auf diese Art und Weise Steuern zu sparen. Fernstudenten sollten sich folglich frühzeitig über ihre individuellen Möglichkeiten zum Steuern sparen informieren und diese auch unbedingt nutzen.