Bachelor – Neuer Regelabschluss für Juristen
23 Mrz 2010
Im Zuge des Bologna-Prozesses wurde in fast ganz Europa das mehrstufige Studiensystem einheitlich eingeführt, sodass der Bachelor nun den ersten Studienabschluss darstellt. Auch in den Rechtswissenschaften wurde dieser akademische Grad bereits eingeführt. So endet der entsprechende Studiengang mit dem Bachelor of Laws, der grundsätzlich als berufsqualifizierender Abschluss gilt.
Da Juristen hierzulande jedoch zwei Staatsexamen, sowie ein Referendariat ableisten müssen, um Notar, Rechtsanwalt, Richter oder Staatsanwalt werden zu können, erweist sich ein dreijähriges Bachelorstudium hier als nicht ausreichend und befähigt daher nicht zur Ausübung dieser Berufe. Wenn es nach dem Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft geht, soll sich dies aber schon bald ändern. Der Verband fordert eine Reform der Juristenausbildung, in deren Rahmen der Bachelor als Regelabschluss anerkannt wird.